Darf ich während meiner Jobsuche eine Nebenbeschäftigung ausüben?

Ja, mit der neuen „Chancenkarte“ ab 1. Juni 2024 ist schon während der Arbeitsplatzsuche eine Beschäftigung im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt, ebenfalls die Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu 2 Wochen.Hast du einen Job gefunden, kannst du den entsprechenden Aufenthaltstitel zum Arbeiten bekommen und eine Verlängerung der Chancenkarte um bis zu 2 weiteren Jahren erhalten.

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