FAQs

In der Regel solltest du die deutsche Sprache mindestens auf Niveau A2 beherrschen. Jedes höhere Sprachniveau ist natürlich von Vorteil.

Am besten ist, wenn du gleich von Anfang an Deutschkurse an einem Goetheinstitut belegst. Erkundige dich bei den Goetheinstituten vor Ort in deinem Heimatland nach Kursen und Prüfungsterminen für den Erhalt der Sprachzertifikate. Nur die Sprachzertifikate, die auf einer zertifizierten, standardisierten Sprachprüfung basieren z.B. von den Goetheinstituten werden anerkannt. Zertifikate von lokalen Sprachschulen werden nicht anerkannt.

Nein, aber gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.

Ja, wenn du die entsprechenden Qualifikationen und sonstigen Voraussetzungen besitzt. Außerdem wird die Länderliste nach und nach um weitere Drittstaaten erweitert.

Wenn du bereits einen Arbeitsvertrag von einem deutschen Unternehmen oder ein verbindliches Jobangebot hast, dann stellst du bei der deutschen Auslandsvertretung in deinem Heimatland einen Antrag für ein „Visum zum Arbeiten“. Solltest du erst nach deiner Einreise einen Job suchen in Deutschland, dann beantragst du ein „Visum zur Jobsuche“. Die „Chancenkarte“ wird ab 1.Juni 2024 eingeführt und ist für 12 Monate gültig. Denke daran, dass du über ausreichend finanzielle Mittel verfügen musst für die Dauer deiner Jobsuche und Gültigkeit deines Visums. Bis zur Einführung der Chancenkarte ist ein „Visum zur Jobsuche“momentan 6 Monate gültig.

Bei der für deinen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. (www.bamf.de)

Ja, mit der neuen „Chancenkarte“ ab 1. Juni 2024 ist schon während der Arbeitsplatzsuche eine Beschäftigung im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt, ebenfalls die Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu 2 Wochen.Hast du einen Job gefunden, kannst du den entsprechenden Aufenthaltstitel zum Arbeiten bekommen und eine Verlängerung der Chancenkarte um bis zu 2 weiteren Jahren erhalten.

Ja, du musst nach deiner Ausreise aus Deutschland 1 Jahr warten und kannst dann erneut ein Visum beantragen.

Hier handelt es sich um einen von einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erteilten Aufenthaltstitel zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in dem jeweiligen Mitgliedstaat für Angehörige aus Drittstaaten. Sie ist vor allem für hoch qualifizierte Drittstaatenangehörige gedacht, um diesen den Aufenthalt in der EU zu ermöglichen. Die „EU Blue Card Deutschland“ muss vor Ablauf des Einreisevisums bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden. Weitere Information findest du in der Rubrik „EU Blue Card“.

Die Zeugnisbewertung ist nicht notwendigbei einem nicht reglementierten Beruf, wenn die ausländische Hochschule und der Abschluss in der Datenbank www.anabin.de verzeichnet und dort entsprechend bewertet sind.Wo beantrage ich die Zeugnisbewertung: Bei der Zentralstelle für deutsches Bildungswesen – ZAB. Das Verfahren eignet sich vor allem für Fachkräfte mit Hochschulabschluss in nicht reglementierten Berufen. Diese Zeugnisbewertung ersetzt nicht das für reglementierte Berufe notwendige Anerkennungsverfahren.Bitte gehe zu unserer Rubrik „Zeugnisbewertung“. Da findest du weitere wichtige Informationen und den entsprechenden link dazu in deiner Muttersprache.

Neu ab 1. März 2024: Auch ohne, dass ihr Abschluss in Deutschland formal anerkannt ist, dürfen ausländische Fachkräfte künftig in nicht reglementierten Berufen in Deutschland arbeiten. Das bedeutet deutliche Vereinfachungen und dadurch kürzere Verfahren. Es muss aber eine Gehaltsschwelle eingehalten werden oder es muss eine Tarifbindung vorliegen. (Hierdurch soll verhindert werden, dass eigentlich qualifizierte Fachkräfte im Niedriglohnsektor arbeiten). Voraussetzung sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung sowie ein im Herkunftsland anerkannter Berufsabschluss mit mindestens 2jähriger Ausbildungsdauer. Alternativ zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer ausreichend.

Ja, neu ab 1. März 2024: Ausbildung und Beschäftigung müssen nicht mehr in einem Zusammenhang stehen: Fachkräfte mit einem qualifizierten in Deutschland anerkannten Berufsabschluss oder Hochschulabschluss dürfen jetzt jede qualifizierte Beschäftigung im nicht reglementierten Bereich ausüben. Die Beschränkung auf den Beruf der eigenen Qualifikation entfällt.

Ja. Du zahlst nur eine minimale Abonnementgebühr, wenn du „sichtbar“ sein willst für deutsche Unternehmen. Die Abonnementgebühr beträgt 12 Euro für 12 Monate. Dies ist ein Einführungspreis bis Ende 2023.

Nein, sie sind nur als interner Bewertungsmaßstab (Orientierungshilfe) gedacht, damit ihr euch selbst besser einstufen könnt.

Nein, aber es erhöht deine Chancen auf ein Jobangebot.

Nur auf Englisch – solltest du bereits genügend Deutschkenntnisse besitzen, dann gerne auf Deutsch.

Schriftlich an: contact@i-eurojobs.com

Ja, dies wird dir unter unseren „Dienstleistungen“ auf Anfrage schriftlich angeboten. inquiry@i-eurojobs.com

Nein, wir sind eine reine Kommunikations-Plattform zwischen Arbeitssuchenden aus Drittstaaten und deutschen Arbeitgebern.

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