Anerkennungsverfahren

In diesem Verfahren prüft die sogenannte zuständige Stelle in Deutschland, ob deine ausländische Berufsqualifikation mit einer deutschen vergleichbar ist und ob es Unterschiede gibt. Dieses Verfahren wird auch Gleichwertigkeitsprüfung genannt. Die zuständige Stelle prüft in der Regel innerhalb von 3-4 Monaten deine Unterlagen, sobald diese vollständig eingereicht wurden. Deine ausländische Berufsqualifikation wird anerkannt, wenn sie mit der deutschen gleichwertig ist. Eine 3jährige Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch einem Hochschulabschluss gleichwertig sein.

 

Bei nicht reglementierten Berufen wird die Berufsqualifikation teilweise anerkannt, wenn Teile der Ausbildung gleichwertig sind und andere nicht. Die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf werden dir in einem Bescheid mitgeteilt. Wesentliche Unterschiede kannst du in der Regel mit einer Ausgleichsqualifizierung ausgleichen. Danach kannst du einen Folgeantrag stellen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten. Generell gilt aber: ist dein Beruf nicht reglementiert, musst du ihn nicht anerkennen lassen.

 

In Deutschland gibt es auch sogenannte reglementierte Berufe. Die Aufnahme und Ausübung dieser reglementierten Berufe ist durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an bestimmte erworbene Berufsqualifikationen gebunden. (Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenpfleger, Rechtsanwälte, Lehrer oder Ingenieure). Die hierfür zuständige Stelle legt eine Ausgleichsmaßnahme fest, mit der du die wesentlichen Unterschiede ausgleichen kannst. Wenn du die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen hast, wird die Gleichwertigkeit festgestellt. Im Anschluss werden weitere Kriterien geprüft. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens wird dir in einem offiziellen Bescheid - Anerkennungsbescheid - mitgeteilt. Die Anerkennung der Qualifikation ist ein Muss, um in diesen Berufen in Deutschland arbeiten zu können.

 

www.anerkennung-in-deutschland.de

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